14.11.2022
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Die Themen Energiekrise und Energiewende sind eng miteinander verwoben. Da schwirren viele Gerüchte herum und so wissen viele schon gar nicht mehr, was sie eigentlich glauben sollen. Handelt es sich hier etwa um Panikmache oder ist die Gefahr real? Könnten wir im Herbst oder Winter plötzlich alle im Dunklen sitzen? Aktuell ist die Rede von der sogenannten Energiesparverordnung. In diesem Artikel wollen wir auf die verschiedenen Aspekte und mögliche Lösungen einmal eingehen.
Die Energiesparverordnung wurde von der Regierung beschlossen, weil es eine „Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern“ sei, Energie einzusparen, um Deutschland dadurch von russischen Gaslieferungen, die mit einer großen Unsicherheit behaftet sind, weitgehend unabhängig zu machen. Die aktuellen Vorgaben sind darauf angelegt, den Gasverbrauch um 2 bis 2,5 Prozentpunkte zu senken.
Deutschland ist mit seiner Energieversorgung in hohem Maße von russischen Gaslieferungen abhängig geworden. Durch den 2022 begonnenen Krieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundenen Solidaritätserklärungen verschiedener Staaten beschloss die russische Regierung, die Gaslieferungen als mögliches und vergleichsweise starkes Druckmittel einzusetzen. Scheinbar nötige Wartungsarbeiten an den interkontinentalen Gasleitungen wie der Northstream wurden genutzt, um die Liefermengen deutlich herabzusetzen. So kam es über viele Tage zu einem kompletten Lieferstopp, dann zu einer deutlich herabgesetzten Leistung, unterbrochen von weiteren Lieferaussetzern. Die deutsche Regierung nahm diese Zwischenfälle zum Anlass, die Bevölkerung dazu aufzurufen, Energie zu sparen, um das Land immer weiter vom russischen Gas unabhängig zu machen. Da zu erwarten ist, dass nicht alle Beteiligten gleichmäßig kooperieren werden, gibt es nun die sogenannte Energiesparverordnung (ESVO), also die Energiesparverordnung, die seit dem 01. September 2022 in Kraft ist.
Die ESVO regelt sehr deutlich, bei welchen Tätigkeiten welche Energie eingesetzt werden darf. Diese Regelungen unterscheiden tatsächlich den öffentlichen Raum von Privaträumen und Gewerbeeinheiten. Die Regelungen der Energiesparverordnung im Einzelnen
In Kliniken, sozialen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen sollen diese Regeln allerdings nicht gelten.
Boiler und Durchlauferhitzer sollen künftig am Waschbecken nicht mehr für die Warmwasserbereitung genutzt werden dürfen, falls es nicht aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist. Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern, die nur aus rein ästhetischen Gründen leuchten, soll aus bleiben. Kurzzeitige Beleuchtungen bei kulturellen Events und Volksfesten sind davon ausgenommen. Arbeitsstätten der privaten Wirtschaft sind davon ausgenommen. Dennoch gibt die neue Energiesparverordnung den Arbeitgebern die Möglichkeit, entsprechende Vorschriften zu erlassen. Die offizielle Formulierung dazu lautet, dass „Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen“. Klauseln in privaten Mietverträgen, die Mindesttemperaturen vorsehen, sind vorerst ausgesetzt. Private Pools, unabhängig davon, ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom beheizt werden. Mieter sollen frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch und die daraus resultierenden Kosten und Einsparmöglichkeiten informiert werden und zwar spätestens mit Beginn der Heizsaison. Leuchtreklamen und Werbetafeln werden von 22 Uhr bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet, sie sollen dementsprechend nur von 16 bis 22 Uhr leuchten. Sofern es allerdings an dunklen Orten wie Bahnunterführungen der Sicherheit zuträglich ist, diese Leuchtquellen einzuschalten, gilt diese Regel nicht. Ladentüren und sonstige Eingänge vor beheizten Räumen, dürfen künftig nicht mehr dauerhaft offenstehen, es sei denn, ein Fluchtweg schreibt dies vor. Dadurch soll das sprichwörtliche Heizen der Straße unterbunden werden.
Die Themen Energiewende und Energiesparpotenziale treiben viele Menschen schon seit Jahren um. Erst jetzt, da es buchstäblich eng werden könnte mit der Energieversorgung, gerät das Thema aber wieder in das öffentliche Bewusstsein. Natürlich könnten Sie sich einfach eine Menge warme Decken und Kleidung kaufen und im Winter auf die Heizung verzichten. Sie könnten kalt duschen oder sonst irgendwelche Hauruck-Maßnahmen ergreifen. Viel sinnvoller erscheint es aber, das grundsätzliche Konsumverhalten zu hinterfragen:
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