06.02.2023
Quelle: ENERENT GmbH - BU: Mobile Heizzentralen wie hier von ENERENT sind bei einem Heizungsdefekt bis zu einem Jahr mitförderbar entscheidet man sich für ein umweltschonendes, förderfähiges Heizsystem beim Heizungstausch.
Mit den neuen Förderrichtlinien des BEG, die zum 1.1.23 in Kraft traten und umweltschonende Heizsysteme bis 40% fördern, wird zum ersten Mal dem Zeitdruck bei Heizungsdefekten Rechnung getragen. Entscheidet man sich für ein förderfähiges Heizungssystem kann auch die Miete einer mobilen Heizzentrale bis zu einem Jahr mitgefördert werden.
Geht die alte fossile Heizung kaputt, wünschen sich viele Kunden nichts sehnlicher, als diese möglichst schnell durch eine effiziente Heizanlage zu ersetzen. Doch welche ist die Richtige für das Gebäude und welche finanziellen Möglichkeiten stehen dafür bereit?
Viele Faktoren müssen vom Heizungsfachmann berücksichtigt und erklärt werden, um die beste Entscheidung für Kunde und Gebäude zu treffen. Für manche Heizsysteme sind gar umfassende Vorarbeiten zu leisten. Um den Zeitdruck dabei herauszunehmen, gibt der Gesetzgeber mit dem neuen BEG bei der Sanierungsförderung hierfür jetzt eine Möglichkeit an die Hand.
Bei Heizungsdefekt gehört provisorische Heiztechnik jetzt mit zum Förderpaket. (Siehe Infoblatt BEG für die förderfähigen Maßnahmen, Version 7.0, gültig ab 1.1.23, Punkt 4.14.) Das bedeutet auch die Heizungsüberbrückung mit mobiler Heizzentrale auf Mietbasis gehört mit dazu, dabei ist kein Energieträger ausgeschlossen. Es sind also auch Elektroheizmobile, Heizcontainer und Heizmobile mit Biomasse oder sonstigen Betriebsstoffen einsetzbar.
Eine provisorische Übergangsheizung umfasst laut BEG (ab 1.1.23):
Das bedeutet auch die Heizungsüberbrückung mit mobiler Heizzentrale auf Mietbasis gehört mit dazu, dabei ist kein Energieträger ausgeschlossen. Es sind also auch Elektroheizmobile, Heizcontainer und Heizmobile mit Biomasse oder sonstigen Betriebsstoffen einsetzbar.
Was man dabei berücksichtigen muss:
Als Heizungsfachmann können Sie ihren Kunden nun also auch im Falle einer Havarie in Ruhe das beste Förderpaket schnüren, wo sonst kalte Temperaturen zur schnellen Entscheidung zwingen. Denn die nahtlose Wärmeversorgung können Sie in dieser Zeit schnell und zuverlässig vom Profi liefern lassen, der diese für Sie installiert und Ihnen so einen weiteren Zeitvorteil verschafft.
Wichtig jedoch: die förderfähige Anlage zur Wärmeerzeugung muss vor der Auftragsvergabe online bei der BAFA beantragt werden (gilt nicht für die provisorische Heizversorgung).
Die Förderung erhält man dann sowohl für den Heizungstausch (10% Bonus) als auch die effiziente Heizungsanlage auf Basis erneuerbare Energien, Zuschüsse von 10 bis 30 % sind hier möglich. Gesamt also höchstens 40 %. Welche energieeffizienten Heizanlagen hier im Detail wie förderfähig sind, finden Sie hier.
Und so einfach geht die Beantragung:
Parallel war es bisher möglich sich über einen staatlichen Tilgungszuschuss die gleiche Zuschusshöhe in Form der KFW-Förderung zu sichern. Diese Möglichkeit entfällt jedoch für den Heizungstausch mit der Neufassung. Jedoch besteht immer noch die Möglichkeit sich für die Bausanierung Steuervorteile beim Finanzamt zu sichern. Anders als bei der BAFA-Förderung kann dies auch bei laufender Sanierung noch geltend gemacht werden. 20 % Steuerbonus (begrenzt auf 40 000 Euro) gibt es hier, absetzbar über 3 Jahre. (Im ersten und zweiten Jahr wird die Steuerlast um 7% gesenkt, d.h. um max. 14 000 Euro, im dritten Jahr nach Abschluss der Arbeiten um 6%, also max. 12 000 Euro.)
Voraussetzung: Das Gebäude ist schon zehn Jahre alt, wird selbst genutzt und ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus. Hierfür ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Also einfach Steuererklärung mit der ausgefüllten Anlage Energetische Maßnahmen für jedes der drei Jahre abgeben. Der Betrag, den man geltend machen kann, mindert dann direkt die Steuerschuld.
Wichtig zu wissen, die Kosten werden nur einmal gefördert, eine Kombination mit anderen Fördermitteln (wie über BAFA) ist ausgeschlossen.
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Unternehmensangaben:
ENERENT GmbH
Christian Chymyn
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christian.chymyn@enerent.com
www.enerent.de
Links:
BaFa-Infoblatt: BEG für die förderfähigen Maßnahmen
Heizungsüberbrückung mit mobiler Heizzentrale online
BMF: Bausanierung Steuervorteile beim Finanzamt
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