Förderung - Bis zu 40% bei Heizungstausch kassieren - BEG 2023

06.02.2023

BEG 2023: Bis zu 40 % Förderung für effiziente Heizsysteme
bei Heizungsdefekt inklusive Überbrückungssystemen zum Mieten


 

Quelle: ENERENT GmbH BU: Mobile Heizzentralen wie hier von ENERENT sind bei einem Heizungsdefekt bis zu einem Jahr mitförderbar entscheidet man sich für ein umweltschonendes, förderfähiges Heizsystem beim Heizungstausch.

Quelle: ENERENT GmbH  -  BU: Mobile Heizzentralen wie hier von ENERENT sind bei einem Heizungsdefekt bis zu einem Jahr mitförderbar entscheidet man sich für ein umweltschonendes, förderfähiges Heizsystem beim Heizungstausch.


 

Miete mobiler Heizzentralen maximal für ein Jahr


Mit den neuen Förderrichtlinien des BEG, die zum 1.1.23 in Kraft traten und umweltschonende Heizsysteme bis 40% fördern, wird zum ersten Mal dem Zeitdruck bei Heizungsdefekten Rechnung getragen. Entscheidet man sich für ein förderfähiges Heizungssystem kann auch die Miete einer mobilen Heizzentrale bis zu einem Jahr mitgefördert werden.

Geht die alte fossile Heizung kaputt, wünschen sich viele Kunden nichts sehnlicher, als diese möglichst schnell durch eine effiziente Heizanlage zu ersetzen. Doch welche ist die Richtige für das Gebäude und welche finanziellen Möglichkeiten stehen dafür bereit?

Viele Faktoren müssen vom Heizungsfachmann berücksichtigt und erklärt werden, um die beste Entscheidung für Kunde und Gebäude zu treffen. Für manche Heizsysteme sind gar umfassende Vorarbeiten zu leisten. Um den Zeitdruck dabei herauszunehmen, gibt der Gesetzgeber mit dem neuen BEG bei der Sanierungsförderung hierfür jetzt eine Möglichkeit an die Hand.

Bei Heizungsdefekt gehört provisorische Heiztechnik jetzt mit zum Förderpaket. (Siehe Infoblatt BEG für die förderfähigen Maßnahmen, Version 7.0, gültig ab 1.1.23, Punkt 4.14.) Das bedeutet auch die Heizungsüberbrückung mit mobiler Heizzentrale auf Mietbasis gehört mit dazu, dabei ist kein Energieträger ausgeschlossen. Es sind also auch Elektroheizmobile, Heizcontainer und Heizmobile mit Biomasse oder sonstigen Betriebsstoffen einsetzbar.

 

Eine provisorische Übergangsheizung umfasst laut BEG (ab 1.1.23):

  • eine provisorische Wärmepumpenlösung
  • eine provisorische Stromdirektheizung
  • provisorische Heiztechnik auf Basis von gasförmigen, flüssigen oder festen Energieträgern (auch fossil)
  • eine provisorische Versorgung durch netzgebundene oder mobile Wärmelieferung (z.B. durch einen mobilen Wärmespeicher)

 

Das bedeutet auch die Heizungsüberbrückung mit mobiler Heizzentrale auf Mietbasis gehört mit dazu, dabei ist kein Energieträger ausgeschlossen. Es sind also auch Elektroheizmobile, Heizcontainer und Heizmobile mit Biomasse oder sonstigen Betriebsstoffen einsetzbar.
 

Was man dabei berücksichtigen muss:

  • Einsatz nur bis zur Inbetriebnahme der geförderten Heizanlage möglich
  • für maximal ein Jahr
  • das Bestandsgebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (Bauantrag bzw. Bauanzeige ausschlaggebend)
  • Inbetriebnahme der förderfähigen Anlage innerhalb des Zuwendungsbescheides
  • provisorische Heiztechnik muss danach abgebaut werden

 

Als Heizungsfachmann können Sie ihren Kunden nun also auch im Falle einer Havarie in Ruhe das beste Förderpaket schnüren, wo sonst kalte Temperaturen zur schnellen Entscheidung zwingen. Denn die nahtlose Wärmeversorgung können Sie in dieser Zeit schnell und zuverlässig vom Profi liefern lassen, der diese für Sie installiert und Ihnen so einen weiteren Zeitvorteil verschafft.

Wichtig jedoch: die förderfähige Anlage zur Wärmeerzeugung muss vor der Auftragsvergabe online bei der BAFA beantragt werden (gilt nicht für die provisorische Heizversorgung).

Die Förderung erhält man dann sowohl für den Heizungstausch (10% Bonus) als auch die effiziente Heizungsanlage auf Basis erneuerbare Energien, Zuschüsse von 10 bis 30 % sind hier möglich. Gesamt also höchstens 40 %. Welche energieeffizienten Heizanlagen hier im Detail wie förderfähig sind, finden Sie hier.

 

Und so einfach geht die Beantragung:

  1. Angebote einholen/Bauauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE ist bei BEG EM keine Pflicht
    Holen Sie Angebot(e) von Fachunternehmen ein.
    Wichtig: Warten Sie mit der Auftragsvergabe. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und verhindert eine Förderung!
  2. Antrag stellen
    Merkblatt lesen zur Antragstellung, dann erst online stellen, auf Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink für das BAFA-Portal warten und Zugang dafür aktivieren
  3. Auftragsvergabe/Vertragsabschluss
    Auf positiven Prüf-Bescheid der BAFA per Post, den sogenannten Zuwendungsbescheid warten. Nun den Auftrag vergeben bzw. Heizanlage installieren.
    Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
  4. Einreichung Verwendungsnachweis/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE)
    Maßnahme fertigstellen, Online-Verwendungsnachweis und erforderlichen Nachweise auf das BAFA-Portal hochladen.
    (Falls ein EEE eingebunden wurde, Beauftragung und Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN). Der EEE muss dem Antragsteller die „TPN-ID“ zur Verfügung stellen. Diese wird im Online-Verwendungsnachweis abgefragt.)
  5. Prüfung und Auszahlung
    BAFA prüft die Nachweise und erstellt den Festsetzungsbescheid (per Post zugesendet).


Parallel war es bisher möglich sich über einen staatlichen Tilgungszuschuss die gleiche Zuschusshöhe in Form der KFW-Förderung zu sichern. Diese Möglichkeit entfällt jedoch für den Heizungstausch mit der Neufassung. Jedoch besteht immer noch die Möglichkeit sich für die Bausanierung Steuervorteile beim Finanzamt zu sichern. Anders als bei der BAFA-Förderung kann dies auch bei laufender Sanierung noch geltend gemacht werden. 20 % Steuerbonus (begrenzt auf 40 000 Euro) gibt es hier, absetzbar über 3 Jahre. (Im ersten und zweiten Jahr wird die Steuerlast um 7% gesenkt, d.h. um max. 14 000 Euro, im dritten Jahr nach Abschluss der Arbeiten um 6%, also max. 12 000 Euro.)

Voraussetzung: Das Gebäude ist schon zehn Jahre alt, wird selbst genutzt und ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus. Hierfür ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.

Also einfach Steuererklärung mit der ausgefüllten Anlage Energetische Maßnahmen für jedes der drei Jahre abgeben. Der Betrag, den man geltend machen kann, mindert dann direkt die Steuerschuld.
Wichtig zu wissen, die Kosten werden nur einmal gefördert, eine Kombination mit anderen Fördermitteln (wie über BAFA) ist ausgeschlossen.

 

Fordern Sie für die Planung Ihrer Heizungssanierung / Heizungstauch
Ihr persönliches  Angebot für eine mobile Mietheizlösung an.

 

 

Unternehmensangaben:
ENERENT GmbH
Christian Chymyn
Abteilungsleitung - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
Winterbruckenweg 58
D-86316 Friedberg-Derching
Tel: +49 (0) 821 710 11 – 33
christian.chymyn@enerent.com
www.enerent.de




Links:

BaFa-Infoblatt: BEG für die förderfähigen Maßnahmen
Heizungsüberbrückung mit mobiler Heizzentrale  online 
BMF: Bausanierung Steuervorteile beim Finanzamt

                                   

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